Sie vermieten ein Bremer Haus, eine Wohnung im Viertel oder ein Mehrfamilienhaus in Walle, Findorff oder der Neustadt und wollen die Abschreibung an den tatsächlichen Zustand des Gebäudes anpassen? Wir erstellen Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG — objektbezogen begründet, vom zertifizierten Sachverständigen, mit Geld-zurück-Garantie. Auf Wunsch mit Ortstermin, ohne Anfahrtskosten. Unser Büro liegt in Bottrop; über die A1 sind wir in rund zweieinhalb Stunden in Bremen.
Bremen hat einen Haustyp, den es so nirgends sonst gibt: das Bremer Haus — das schmale, in die Tiefe gebaute Reihenhaus mit Souterrain und Hochparterre, entstanden zwischen der Mitte des 19. Jahrhunderts und den 1930er-Jahren, mit dem Bauboom der Gründerjahre als Höhepunkt. Ganze Straßenzüge davon stehen im Viertel (Ostertor und Steintor), in Schwachhausen, Findorff, Walle, Hastedt, Peterswerder und in der Neustadt, viele als Ensemble unter Denkmalschutz. Daneben prägen der Wiederaufbau der 1950er-Jahre in den kriegszerstörten Hafen- und Innenstadtbereichen, die Großsiedlung Neue Vahr aus den Jahren 1957 bis 1962 und die Wohnblocks der 1970er-Jahre in Osterholz-Tenever den vermieteten Bestand.
Steuerlich gilt für alle diese Gebäude eine Pauschale: 50 Jahre Nutzungsdauer und 2 Prozent Abschreibung im Jahr, bei Baujahren vor 1925 — also bei den meisten Bremer Häusern — 40 Jahre und 2,5 Prozent. Ein Bremer Haus von 1905 ist heute 120 Jahre alt; die Pauschale rechnet ihm trotzdem noch vier Jahrzehnte zu. Mit einem Gutachten, das den tatsächlichen Zustand belegt, lässt sich die kürzere Restnutzungsdauer nachweisen und die Abschreibung entsprechend erhöhen.
Bremer Häuser werden seit Jahren in Eigentumswohnungen aufgeteilt und vermietet; die Nachfrage nach Wohnungen in den Altbauvierteln ist hoch, die Kaufpreise liegen aber unter denen Hamburgs — der Gebäudeanteil am Kaufpreis ist entsprechend groß. Genau diese Kombination aus alter Substanz, guter Vermietbarkeit und hohem Gebäudeanteil macht das Gutachten für Bremer Vermieter besonders wirksam.
Das Bremer Haus ist solide gebaut, aber es ist alt: Holzbalkendecken, Souterrainwände mit Erdkontakt, flach geneigte Dächer, die aussehen wie Flachdächer, Kastenfenster, Sanitär- und Elektroleitungen, die über Jahrzehnte nachgerüstet statt erneuert wurden. Feuchtigkeit im Souterrain, undichte Dachanschlüsse und der Zustand der Balkenlagen sind die Punkte, an denen sich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer entscheidet — und die man nur vor Ort beurteilen kann.
Anders die Nachkriegsbestände in Walle, Gröpelingen und der Neustadt oder die Neue Vahr: hier geht es um Einscheibenfenster, ungedämmte Wände, Etagenheizungen und Flachdächer der 1950er- und 1960er-Jahre, oft nur teilweise modernisiert. Bei beiden Bestandstypen kommt ein Gutachten, das Bauteil für Bauteil aufnimmt, regelmäßig zu deutlich kürzeren Restnutzungsdauern als die Pauschale.
| Restnutzungsdauer laut Gutachten | 20 statt 40 Jahre |
| Abschreibung bisher (2,5 % für Baujahre vor 1925) | 8.000 € pro Jahr |
| Abschreibung neu | 16.000 € pro Jahr |
| Steuerersparnis (42 % Grenzsteuersatz) | rund 3.400 € pro Jahr |
Vereinfachte Beispielrechnung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, dem Gebäudeanteil und der ermittelten Restnutzungsdauer ab. Keine Steuerberatung.
Termine in allen Stadtteilen — Viertel, Schwachhausen, Findorff, Walle, Gröpelingen, Neustadt, Hastedt, Vahr, Osterholz, Bremen-Nord mit Vegesack und Blumenthal — sowie in Delmenhorst, Stuhr, Weyhe, Achim, Lilienthal und Osterholz-Scharmbeck. Keine Kilometerpauschale, keine Anfahrtszuschläge.
Bremer Häuser mit Souterrain, Wiederaufbauzeilen, Großsiedlungen: Wer weiß, wo diese Gebäude ihre Schwachstellen haben, dokumentiert sie am Objekt — und liefert dem Finanzamt eine Begründung statt eines Modellwerts.
Ein fester Ansprechpartner von der Ersteinschätzung bis zur Rückfrage des Finanzamts — keine Hotline, kein Ticket-System.
Grundsätzlich für jedes vermietete Gebäude, dessen Baujahr 20 Jahre oder mehr zurückliegt. Besonders häufig lohnt es sich hier bei:
Ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall rechnet, klären wir vorab in einer kostenlosen Ersteinschätzung — wir raten auch ab, wenn es sich nicht lohnt. Alle Preise
Viele Bremer Häuser stehen als Ensemble unter Denkmalschutz. Das ändert nichts an der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer: Auch ein geschütztes Gebäude hat Holzbalkendecken, Leitungen und Dächer mit begrenzter Lebensdauer — und die Auflagen des Denkmalschutzes verteuern die Instandhaltung eher, als dass sie sie verhindern. Das Gutachten nimmt den Zustand auf, wie er ist; die denkmalrechtliche Sonderabschreibung nach § 7i EStG für Sanierungskosten ist ein anderes Instrument, das daneben bestehen kann.
Seit der Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 zum 1. Dezember 2025 gelten für den Nachweis die Grundsätze der Rechtsprechung: Sachverständige Verfahren nach der ImmoWertV sind anerkannt, wenn sie am konkreten Gebäude begründet werden. Deshalb empfehlen wir den Ortstermin — beim Bremer Haus vor allem wegen Souterrain, Dach und Balkenlagen.
Dieser Abschnitt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Neben Bremen sind wir im gesamten Umland tätig — Delmenhorst, Stuhr, Weyhe, Achim, Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck, Verden, Bremerhaven — sowie in Niedersachsen insgesamt.
Für die Ersteinschätzung genügen Baujahr und ein Foto vom Gebäude.
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