So entsteht Ihr Restnutzungsdauergutachten
Von der ersten Anfrage bis zum unterschriebenen Gutachten dauert es in der Regel zwei bis drei Wochen. Hier sehen Sie jeden Schritt, was Sie dafür vorbereiten und wann Sie was von uns bekommen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schicken uns Baujahr, Objektart, Ort und ein Foto — über das Formular, per WhatsApp oder telefonisch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt rechnet, und mit dem Festpreis für Ihre Wohnfläche. Wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das.
Auftrag und Unterlagen
Sie beauftragen online oder per E-Mail. Danach brauchen wir: Grundriss oder Wohnflächenberechnung, Baujahr und Bauweise, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, eine Aufstellung der Modernisierungen (was, wann) und den Kaufvertrag oder die Kaufpreisaufteilung. Was fehlt, klären wir telefonisch — Sie müssen nichts suchen, was Sie nicht haben.
Ortstermin (empfohlen)
Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab, auf Wunsch direkt mit Ihrem Mieter. Vor Ort nehmen wir den Zustand aller acht Bauteilgruppen auf — Dach, Fenster, Leitungen, Heizung, Dämmung, Bäder, Innenausbau, Grundriss —, dokumentieren Schäden und fotografieren außen und innen. Ist eine Einheit nicht zugänglich, besichtigen wir exemplarisch und weisen das im Gutachten aus. Der Ortstermin ist keine Pflicht; ohne ihn arbeiten wir nach Ihren Unterlagen und Fotos.
Vorabentwurf
Sie erhalten das Gutachten als Entwurf per E-Mail. Stimmen Angaben nicht — ein Modernisierungsjahr, eine Fläche —, korrigieren wir sie. Eine Korrekturrunde ist im Preis enthalten.
Fertiges Gutachten
Sie bekommen das unterschriebene und gesiegelte PDF, auf Wunsch zusätzlich gedruckt per Post. Sie reichen es mit Ihrer Steuererklärung ein oder geben es Ihrem Steuerberater. Hat das Finanzamt Rückfragen, beantworten wir sie — ohne Aufpreis.
Wie lange dauert es?
- Ersteinschätzung: innerhalb von 24 Stunden
- Ortstermin: in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Auftrag
- Gutachten: rund 14 Tage nach Ortstermin beziehungsweise Eingang der vollständigen Unterlagen
Was Sie vorbereiten können
Unterlagen
- Grundriss oder Wohnflächenberechnung
- Baujahr, Bauweise, ggf. Baubeschreibung
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
- Modernisierungen mit Jahr (Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Bäder, Dämmung)
- Kaufvertrag oder Kaufpreisaufteilung
Fotos (hilfreich, beim Ortstermin machen wir eigene)
- Fassade von allen Seiten
- Dach und Dachrinnen
- Keller und Sockel
- Heizungsanlage mit Typenschild
- Bäder und Küchen
- Fenster und Haustür
- Sicherungskasten und sichtbare Leitungen
Ortstermin oder nach Aktenlage?
Wir empfehlen den Ortstermin, weil der Bundesfinanzhof den bloßen Modellwert nicht gelten lässt und das Finanzgericht Münster zur eigenen Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen neigt: Was wir selbst gesehen und fotografiert haben, kann das Finanzamt schwer bestreiten. Er ist aber keine Pflicht. Ist Ihr Objekt gut dokumentiert — aktuelle Fotos, vollständige Unterlagen, bekannte Modernisierungen —, erstellen wir das Gutachten auch nach Aktenlage und sagen Ihnen offen, wo die Grenzen liegen.
Dieser Abschnitt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Kostenlose Ersteinschätzung
vom Sachverständigen
Für die Ersteinschätzung genügen Baujahr und ein Foto vom Gebäude.
Erfahren Sie in einem persönlichen Telefonat mit unserem zertifizierten Sachverständigen, wie viel Steuern Sie mit Ihrer Immobilie sparen können – völlig unverbindlich und ohne versteckte Kosten.
Schneller geht's per WhatsApp – Ersteinschätzung direkt aufs Handy
So läuft Ihre Ersteinschätzung ab
Formular ausfüllen
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und Angaben zur Immobilie ein – dauert nur 30 Sekunden.
Sachverständiger ruft Sie an
Unser zertifizierter Gutachter meldet sich persönlich bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.
Sparpotenzial erfahren
Sie erfahren direkt, wie viel Steuern Sie mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten sparen können.