Wir weisen die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie nach – Sie schreiben schneller ab. Festpreis ab 946,05 €, in ganz Deutschland, auf Wunsch mit Ortstermin.
Baujahr und ein Foto vom Gebäude genügen – persönliche Antwort vom zertifizierten Sachverständigen, unverbindlich und kostenlos.
Ein Restnutzungsdauergutachten weist gegenüber dem Finanzamt nach, dass Ihr vermietetes Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer hat als die gesetzlich unterstellten 50 Jahre (Baujahre vor 1925: 40 Jahre, Fertigstellung ab 2023: 33 Jahre) – die jährliche Abschreibung steigt entsprechend (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
inkl. MwSt., nach Wohnfläche, bundesweit gleich
ab Ortstermin beziehungsweise Eingang der vollständigen Unterlagen
178,50 € außen · 535,50 € innen und außen, keine Anfahrtskosten
bei Nichtanerkennung durch das Finanzamt
zertifizierter Sachverständiger
von Kiel bis Konstanz
Drei Faustregeln, bevor Sie rechnen:
Je älter, desto größer der Hebel: Bei Häusern der 1950er- bis 1970er-Jahre liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich unter den unterstellten 50 Jahren.
Unsaniert oder nur teilweise modernisiert (Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Bäder) heißt: kurze Restnutzungsdauer, hohe Abschreibung. Kernsanierte Gebäude bringen wenig.
Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Boden. Je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto mehr bringt jeder Prozentpunkt.
Rechnen Sie es in zwei Minuten aus:
Finden Sie heraus, wie viel Sie mit einem Restnutzungsdauergutachten jährlich an Steuern sparen können.
Steuerersparnis pro Jahr
1.512
1.512 € pro Jahr — bei einer Restnutzungsdauer von 35 Jahren.
Welche Restnutzungsdauer Ihr Objekt tatsächlich hat, ermittelt der Sachverständige. Kostenlos und unverbindlich.
Ersparnis über 10 Jahre
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Das Einkommensteuergesetz erlaubt in § 7 Abs. 4 Satz 2, statt der pauschalen Abschreibung die tatsächliche, kürzere Nutzungsdauer anzusetzen — wenn sie nachgewiesen wird. Wie dieser Nachweis auszusehen hat, schreibt das Gesetz nicht vor; auch eine bestimmte Qualifikation des Gutachters verlangt es nicht.
Das Bundesfinanzministerium hatte 2023 versucht, den Nachweis mit einem Schreiben eng zu fassen. Dieses Schreiben vom 22.02.2023 ist mit BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025 aufgehoben worden. Maßgeblich ist seither wieder die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Nach dem Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19) darf sich der Eigentümer jeder Methode bedienen, die im Einzelfall zur Schätzung geeignet erscheint.
Am 23.01.2024 (IX R 14/23) hat der BFH diese Freiheit begrenzt: Der bloße Verweis auf eine modellhaft nach der Immobilienwertermittlungsverordnung errechnete Restnutzungsdauer reicht nicht. Ein Gutachten muss das konkrete Gebäude beurteilen — seinen Zustand, seine Modernisierungen, seine Schäden.
Das Finanzgericht Münster hat am 02.04.2025 (14 K 654/23 E) offengelassen, ob der Sachverständige das Objekt selbst besichtigt haben muss, aber deutlich gemacht, dass es dazu neigt: Ein Gutachten sei nur dann ordnungsgemäß, wenn die tatsächlichen Begutachtungsgrundlagen hinreichend erhoben und dokumentiert sind. Zugleich hat das Gericht das ImmoWertV-Punkteraster mit Einzelfallwürdigung als Methode anerkannt und einen zertifizierten, nicht öffentlich bestellten Sachverständigen ausreichen lassen.
Unsere Empfehlung folgt daraus: Der Ortstermin ist der sicherste Weg, die Tatsachengrundlage zu erheben und mit eigenen Fotos zu belegen — er nimmt dem Finanzamt den häufigsten Angriffspunkt. Pflicht ist er nicht. Bei gut dokumentierten Objekten mit aktuellen Fotos und vollständigen Unterlagen erstellen wir das Gutachten auch nach Aktenlage; in der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, was wir für Ihr Objekt für sinnvoll halten.
Dieser Abschnitt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Der Umfang richtet sich nach dem Objekt; für ein Zweifamilienhaus waren es zuletzt rund 90 Seiten mit über 60 Abbildungen. Immer enthalten:
Baujahr, Objektart, Ort und ein Foto genügen. Wir sagen Ihnen vorab, ob sich das Gutachten für Ihre Immobilie rechnet.
Festpreis nach Wohnfläche, alles digital per E-Mail oder WhatsApp. Rückfragen klären wir telefonisch.
Wir stimmen den Termin mit Ihnen und auf Wunsch mit dem Mieter ab, nehmen den Bauzustand auf und fotografieren. Alternativ arbeiten wir nach Ihren Unterlagen und Fotos.
Sie erhalten den Entwurf per E-Mail und können Angaben korrigieren, bevor wir finalisieren.
Unterschrieben und gesiegelt, zur Vorlage beim Finanzamt. Die Bearbeitung dauert rund 14 Tage. Bei Rückfragen des Finanzamts unterstützen wir Sie.
Transparente Preise – abhängig von der Wohn- und Nutzfläche Ihrer Immobilie. Alle Preise inkl. MwSt.
Preis nach Wohn- und Nutzfläche
Optionale Zusatzleistungen
Unverbindlich & kostenfrei
Die Honorare beinhalten die Erstellung und Übermittlung eines Vorabentwurfes per E-Mail sowie – falls nötig – eine einmalige Abänderung/Nachbesserung der vom Auftraggeber gemachten Angaben.
Wir erstellen Restnutzungsdauergutachten in allen 16 Bundesländern — von Kiel bis Konstanz, von Aachen bis Görlitz. Für den Ortstermin berechnen wir überall dasselbe: 178,50 € außen, 535,50 € innen und außen. Keine Kilometerpauschale, keine Anfahrtszuschläge.
Gerade in kleineren und mittleren Städten gibt es kaum örtliche Sachverständige, die auf diese steuerliche Spezialbewertung eingerichtet sind — dort sind wir oft der einzige Anbieter, der tatsächlich kommt.
Für einige Städte haben wir eigene Seiten mit regionalen Informationen:
Ihre Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen? Dort finden Sie uns unter nutzungsdauer.nrw – Gutachter vor Ort.


Zufriedene Kunden aus ganz Deutschland vertrauen auf unsere Gutachten.
"Dank des Gutachtens spare ich jetzt über 4.200 € pro Jahr an Steuern. Der Prozess war unkompliziert und das Finanzamt hat das Gutachten sofort anerkannt."
"Sehr professioneller Service! Innerhalb von 10 Tagen hatte ich mein Gutachten. Die Kommunikation war hervorragend und der Support hat mich optimal beraten."
"Für meine 3 Mehrfamilienhäuser konnte ich die AfA deutlich erhöhen. Die Investition hat sich schon im ersten Jahr mehrfach amortisiert."


Ein Restnutzungsdauergutachten weist gegenüber dem Finanzamt nach, dass Ihr Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer hat als die gesetzlich unterstellten 50 Jahre (Baujahre vor 1925: 40 Jahre, Fertigstellung ab 2023: 33 Jahre) — die jährliche Abschreibung steigt entsprechend. Bei uns kostet es 946,05 € (bis 299 m²) bis 2.612,05 € (über 2.500 m²) inklusive Mehrwertsteuer, überall in Deutschland gleich. Wir empfehlen einen Ortstermin — Außenbesichtigung 178,50 €, Innen- und Außenbesichtigung 535,50 €, ohne Anfahrtskosten —, weil der Bundesfinanzhof den bloßen Modellwert nicht gelten lässt; Pflicht ist er nicht. Die Bearbeitung dauert rund 14 Tage. Wird das Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt, erstatten wir das Honorar vollständig.
Für die Ersteinschätzung genügen Baujahr und ein Foto vom Gebäude.
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