Restnutzungsdauergutachten · deutschlandweit · Festpreis

    Restnutzungsdauer­gutachten – Steuern sparen, bundesweit

    Wir weisen die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie nach – Sie schreiben schneller ab. Festpreis ab 946,05 €, in ganz Deutschland, auf Wunsch mit Ortstermin.

    Oder direkt anrufen: 0163 3946093

    Baujahr und ein Foto vom Gebäude genügen – persönliche Antwort vom zertifizierten Sachverständigen, unverbindlich und kostenlos.

    DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
    Geld-zurück-Garantie
    Festpreis nach Wohnfläche

    Restnutzungsdauergutachten – auf einen Blick

    Ein Restnutzungsdauergutachten weist gegenüber dem Finanzamt nach, dass Ihr vermietetes Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer hat als die gesetzlich unterstellten 50 Jahre (Baujahre vor 1925: 40 Jahre, Fertigstellung ab 2023: 33 Jahre) – die jährliche Abschreibung steigt entsprechend (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

    Festpreis
    ab 946,05 €

    inkl. MwSt., nach Wohnfläche, bundesweit gleich

    Dauer
    rund 14 Tage

    ab Ortstermin beziehungsweise Eingang der vollständigen Unterlagen

    Ortstermin
    empfohlen

    178,50 € außen · 535,50 € innen und außen, keine Anfahrtskosten

    Sicherheit
    Geld-zurück-Garantie

    bei Nichtanerkennung durch das Finanzamt

    Qualifikation
    DIN EN ISO/IEC 17024

    zertifizierter Sachverständiger

    Einsatzgebiet
    16 Bundesländer

    von Kiel bis Konstanz

    Lohnt sich das für Ihre Immobilie?

    Drei Faustregeln, bevor Sie rechnen:

    Baujahr

    Je älter, desto größer der Hebel: Bei Häusern der 1950er- bis 1970er-Jahre liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich unter den unterstellten 50 Jahren.

    Modernisierungsgrad

    Unsaniert oder nur teilweise modernisiert (Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Bäder) heißt: kurze Restnutzungsdauer, hohe Abschreibung. Kernsanierte Gebäude bringen wenig.

    Gebäudeanteil am Kaufpreis

    Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Boden. Je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto mehr bringt jeder Prozentpunkt.

    Rechnen Sie es in zwei Minuten aus:

    Kostenloser AfA-Rechner

    Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis

    Finden Sie heraus, wie viel Sie mit einem Restnutzungsdauergutachten jährlich an Steuern sparen können.

    Ihre Angaben

    €
    20%
    42%
    35 Jahre

    Ihr Ergebnis

    AfA gesetzlich (2.0%)8.400,00 €/Jahr
    AfA mit Gutachten (2.9%)12.000,00 €/Jahr
    Mehr AfA pro Jahr+3.600,00 €

    Steuerersparnis pro Jahr

    1.512

    1.512 € pro Jahr — bei einer Restnutzungsdauer von 35 Jahren.
    Welche Restnutzungsdauer Ihr Objekt tatsächlich hat, ermittelt der Sachverständige. Kostenlos und unverbindlich.

    Per WhatsApp

    Ergebnis vom Sachverständigen prüfen lassen – kostenlos und unverbindlich

    Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Unser zertifizierter Sachverständiger meldet sich persönlich bei Ihnen.

    Ersparnis über 10 Jahre

    15.120,00 €

    Lohnt sich das Gutachten?

    Einmalige Kosten946,05 €
    Gutachten
    Ihre Ersparnis (10 Jahre)15.120,00 €
    16× zurück
    Bereits nach 8 Monaten bezahlt!

    Danach sparen Sie jedes Jahr 1.512,00 € netto.

    Ihr Plus Jahr für Jahr

    1 Jahr
    +565,95 €
    2 Jahre
    +2.077,95 €
    3 Jahre
    +3.589,95 €
    5 Jahre
    +6.613,95 €
    10 Jahre
    +14.173,95 €

    Warum wir den Ortstermin empfehlen

    Das Einkommensteuergesetz erlaubt in § 7 Abs. 4 Satz 2, statt der pauschalen Abschreibung die tatsächliche, kürzere Nutzungsdauer anzusetzen — wenn sie nachgewiesen wird. Wie dieser Nachweis auszusehen hat, schreibt das Gesetz nicht vor; auch eine bestimmte Qualifikation des Gutachters verlangt es nicht.

    Das Bundesfinanzministerium hatte 2023 versucht, den Nachweis mit einem Schreiben eng zu fassen. Dieses Schreiben vom 22.02.2023 ist mit BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025 aufgehoben worden. Maßgeblich ist seither wieder die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Nach dem Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19) darf sich der Eigentümer jeder Methode bedienen, die im Einzelfall zur Schätzung geeignet erscheint.

    Die Rechtsprechung im Detail (BFH, FG Münster)

    Am 23.01.2024 (IX R 14/23) hat der BFH diese Freiheit begrenzt: Der bloße Verweis auf eine modellhaft nach der Immobilienwertermittlungsverordnung errechnete Restnutzungsdauer reicht nicht. Ein Gutachten muss das konkrete Gebäude beurteilen — seinen Zustand, seine Modernisierungen, seine Schäden.

    Das Finanzgericht Münster hat am 02.04.2025 (14 K 654/23 E) offengelassen, ob der Sachverständige das Objekt selbst besichtigt haben muss, aber deutlich gemacht, dass es dazu neigt: Ein Gutachten sei nur dann ordnungsgemäß, wenn die tatsächlichen Begutachtungsgrundlagen hinreichend erhoben und dokumentiert sind. Zugleich hat das Gericht das ImmoWertV-Punkteraster mit Einzelfallwürdigung als Methode anerkannt und einen zertifizierten, nicht öffentlich bestellten Sachverständigen ausreichen lassen.

    Unsere Empfehlung folgt daraus: Der Ortstermin ist der sicherste Weg, die Tatsachengrundlage zu erheben und mit eigenen Fotos zu belegen — er nimmt dem Finanzamt den häufigsten Angriffspunkt. Pflicht ist er nicht. Bei gut dokumentierten Objekten mit aktuellen Fotos und vollständigen Unterlagen erstellen wir das Gutachten auch nach Aktenlage; in der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, was wir für Ihr Objekt für sinnvoll halten.

    Dieser Abschnitt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.

    Was in Ihrem Gutachten steht

    Der Umfang richtet sich nach dem Objekt; für ein Zweifamilienhaus waren es zuletzt rund 90 Seiten mit über 60 Abbildungen. Immer enthalten:

    • Eine Fotodokumentation des Objekts — beim Ortstermin als eigene Serie, außen und innen, jede Abbildung beschriftet
    • Die Modernisierungsbilanz über alle acht Bauteilgruppen nach Anlage 2 zu § 12 Abs. 5 ImmoWertV: Dach, Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizung, Wärmedämmung, Bäder, Innenausbau, Grundriss
    • Eine Würdigung vorhandener Bauschäden mit Begründung, ob und in welcher Höhe ein Abschlag gerechtfertigt ist
    • Den nachvollziehbaren Rechenweg zur Restnutzungsdauer — kein bloßer Ergebniswert
    • Die einschlägige Rechtsprechung und die angewandte Methodik, im Gutachten dargestellt
    • Einen Vorabentwurf per E-Mail, bevor wir finalisieren
    • Das unterschriebene und gesiegelte PDF zur Vorlage beim Finanzamt, auf Wunsch zusätzlich gedruckt per Post

    So läuft es ab

    Schritt 1

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Baujahr, Objektart, Ort und ein Foto genügen. Wir sagen Ihnen vorab, ob sich das Gutachten für Ihre Immobilie rechnet.

    Schritt 2

    Auftrag und Unterlagen

    Festpreis nach Wohnfläche, alles digital per E-Mail oder WhatsApp. Rückfragen klären wir telefonisch.

    Schritt 3

    Ortstermin (empfohlen)

    Wir stimmen den Termin mit Ihnen und auf Wunsch mit dem Mieter ab, nehmen den Bauzustand auf und fotografieren. Alternativ arbeiten wir nach Ihren Unterlagen und Fotos.

    Schritt 4

    Vorabentwurf

    Sie erhalten den Entwurf per E-Mail und können Angaben korrigieren, bevor wir finalisieren.

    Schritt 5

    Fertiges Gutachten

    Unterschrieben und gesiegelt, zur Vorlage beim Finanzamt. Die Bearbeitung dauert rund 14 Tage. Bei Rückfragen des Finanzamts unterstützen wir Sie.

    Unsere Leistungen & Preise

    Transparente Preise – abhängig von der Wohn- und Nutzfläche Ihrer Immobilie. Alle Preise inkl. MwSt.

    Sachverständigengutachten Restnutzungsdauer

    Preis nach Wohn- und Nutzfläche

    bis 299 m²946,05 €
    300 – 500 m²1.184,05 €
    501 – 1.000 m²1.541,05 €
    1.001 – 2.500 m²2.017,05 €
    über 2.500 m²2.612,05 €

    Optionale Zusatzleistungen

    Vor-Ort-Außenbesichtigung
    178,50 €
    Vor-Ort-Innen- & Außenbesichtigung
    535,50 €

    Immer inklusive

    • Kostenlose ErsteinschätzungWir prüfen vorab, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt
    • Geld-zurück-GarantieWird das Gutachten nicht anerkannt, erhalten Sie Ihr Honorar vollständig zurück
    • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziertHöchste Qualitätsstandards durch akkreditierte Zertifizierung
    • Vorabentwurf per E-MailSie erhalten einen Entwurf zur Prüfung bevor das Gutachten finalisiert wird
    Kostenlose Ersteinschätzung

    Unverbindlich & kostenfrei

    Die Honorare beinhalten die Erstellung und Übermittlung eines Vorabentwurfes per E-Mail sowie – falls nötig – eine einmalige Abänderung/Nachbesserung der vom Auftraggeber gemachten Angaben.

    Bundesweit vor Ort

    Wir erstellen Restnutzungsdauergutachten in allen 16 Bundesländern — von Kiel bis Konstanz, von Aachen bis Görlitz. Für den Ortstermin berechnen wir überall dasselbe: 178,50 € außen, 535,50 € innen und außen. Keine Kilometerpauschale, keine Anfahrtszuschläge.

    Gerade in kleineren und mittleren Städten gibt es kaum örtliche Sachverständige, die auf diese steuerliche Spezialbewertung eingerichtet sind — dort sind wir oft der einzige Anbieter, der tatsächlich kommt.

    Für einige Städte haben wir eigene Seiten mit regionalen Informationen:

    Ihre Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen? Dort finden Sie uns unter nutzungsdauer.nrw – Gutachter vor Ort.

    EWIVS Zertifizierung nach ISO/IEC 17024DGuSV – Zertifizierter Sachverständiger

    Das sagen unsere Kunden

    Zufriedene Kunden aus ganz Deutschland vertrauen auf unsere Gutachten.

    "Dank des Gutachtens spare ich jetzt über 4.200 € pro Jahr an Steuern. Der Prozess war unkompliziert und das Finanzamt hat das Gutachten sofort anerkannt."

    Thomas M.
    Eigentümer

    "Sehr professioneller Service! Innerhalb von 10 Tagen hatte ich mein Gutachten. Die Kommunikation war hervorragend und der Support hat mich optimal beraten."

    Sandra K.
    Vermieterin

    "Für meine 3 Mehrfamilienhäuser konnte ich die AfA deutlich erhöhen. Die Investition hat sich schon im ersten Jahr mehrfach amortisiert."

    Michael B.
    Investor
    EWIVS Zertifizierung nach ISO/IEC 17024DGuSV Zertifizierter Sachverständiger

    Kurz gesagt

    Ein Restnutzungsdauergutachten weist gegenüber dem Finanzamt nach, dass Ihr Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer hat als die gesetzlich unterstellten 50 Jahre (Baujahre vor 1925: 40 Jahre, Fertigstellung ab 2023: 33 Jahre) — die jährliche Abschreibung steigt entsprechend. Bei uns kostet es 946,05 € (bis 299 m²) bis 2.612,05 € (über 2.500 m²) inklusive Mehrwertsteuer, überall in Deutschland gleich. Wir empfehlen einen Ortstermin — Außenbesichtigung 178,50 €, Innen- und Außenbesichtigung 535,50 €, ohne Anfahrtskosten —, weil der Bundesfinanzhof den bloßen Modellwert nicht gelten lässt; Pflicht ist er nicht. Die Bearbeitung dauert rund 14 Tage. Wird das Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt, erstatten wir das Honorar vollständig.

    Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

    0 € – Komplett kostenlos

    Kostenlose Ersteinschätzung vom Sachverständigen

    Für die Ersteinschätzung genügen Baujahr und ein Foto vom Gebäude.

    Erfahren Sie in einem persönlichen Telefonat mit unserem zertifizierten Sachverständigen, wie viel Steuern Sie mit Ihrer Immobilie sparen können – völlig unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

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    Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
    100 % unverbindlich & kostenlos
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    Schneller geht's per WhatsApp – Ersteinschätzung direkt aufs Handy

    Persönliche Antwort vom zertifizierten Sachverständigen – kein Bot, unverbindlich.

    Kostenlos – 0 €

    * Bitte geben Sie mindestens E-Mail oder Telefonnummer an.

    Kein Risiko – Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Unser Sachverständiger meldet sich persönlich bei Ihnen.

    So läuft Ihre Ersteinschätzung ab

    1

    Formular ausfüllen

    Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und Angaben zur Immobilie ein – dauert nur 30 Sekunden.

    2

    Sachverständiger ruft Sie an

    Unser zertifizierter Gutachter meldet sich persönlich bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

    3

    Sparpotenzial erfahren

    Sie erfahren direkt, wie viel Steuern Sie mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten sparen können.

    E-Mail
    info@nd-gutachten.de
    Einsatzgebiet
    Deutschlandweit